Einbürgerungspraxis in Berlin (II)

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Udo Wolf

Kleine Anfrage 16 / 13 074

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Giyasettin Sayan und Udo Wolf (Die Linke)

  1. In wie vielen Fällen wurden Einbürgerungen im Jahr 2008 und seit dem Jahr 2000 aus welchen Gründen zurückgenommen (bitte die vorherigen Staatsangehörigkeiten angeben) und wie viele dieser Rücknahmen wurden bestandskräftig?
  2. In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2008 und seit dem Jahr 2000 der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit infolge des (Wieder-) Erwerbs einer ausländischen Staatsangehörigkeit (vgl. § 25 Abs. 1 StAG)
    a) behördlich vermutet und in wie vielen Fällen laufen entsprechende Prüf- bzw. Ermittlungsverfahren,
    b) amtlich festgestellt,
    c) rechts- bzw. bestandskräftig festgestellt? (Bitte jeweils nach den fünf am häufigsten betroffenen ausländischen Staatsangehörigkeiten differenzieren.)
  3. Wie viele weitere Fälle eines Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit werden vermutet, obwohl noch keine öffentliche Stelle hiervon Kenntnis hat, und welche Annahmen oder Erkenntnisse liegen dem zugrunde?
  4. In welchem Umfang wurden Personen, bei denen ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit seit dem 1.1.2000 festgestellt worden ist, bis heute
    a) wieder eingebürgert?
    b) Niederlassungserlaubnisse erteilt?
    c) Aufenthaltserlaubnisse erteilt?
    d) Duldungen bzw. kein Aufenthaltstitel erteilt?
    e) abgeschoben?
    f) Wie viele dieser Personen haben Deutschland inzwischen dauerhaft verlassen?
    g) In wie vielen Fällen ist der Verlust insgesamt noch nicht rechtswirksam?
    h) In wie vielen Fällen des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit seit dem 1.1.2000 konnte den Betroffenen bzw. auch ihren Kindern kein Aufenthaltstitel erteilt werden, weil die Regelung des § 38 AufenthG für ehemalige Deutsche nicht anwendbar war, da der entsprechende Antrag erst nach über sechs Monaten nach Kenntnis vom Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit gestellt wurde?
    i) In wie vielen Fällen des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit seit dem 1.1.2000 konnte den Betroffenen bzw. auch ihren Kindern kein Aufenthaltstitel erteilt werden, weil die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen nach § 5 AufenthG, insbesondere die der Lebensunterhaltssicherung, nicht erfüllt waren? (Bitte jeweils auch nach den fünf am häufigsten betroffenen ausländischen Staatsangehörigkeiten differenzieren.)
  5. Wie vielen eingebürgerten Personen wurde seit der Änderung des § 28 Abs. 1 Satz 3 AufenthG durch das EU-Richtlinienumsetzungsgesetz der Nachzug der Ehegatten versagt, weil der Lebensunterhalt nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG nicht gesichert war (bitte nach Geschlecht differenzieren und angeben, ob nur eine deutsche Staatsangehörigkeit oder auch noch eine weitere vorlag, und wenn ja, welche), und welche genaueren Kriterien gelten diesbezüglich in der Anwendungspraxis?
  6. Wie viele Anträge auf Einbürgerung waren jeweils zum 31.12. der Jahre 2000 bis 2008 anhängig und wie ist gegenwärtig bzw. war in der Vergangenheit die durchschnittliche Bearbeitungsdauer vom Zeitpunkt des Antrags bis zur Einbürgerung (bitte nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und den zehn Herkunftsländern mit längster Bearbeitungsdauer differenziert angeben)?

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