Einbürgerungspraxis in Berlin (III)

,
Udo Wolf

Kleine Anfrage 16 / 13 075

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Giyasettin Sayan und Udo Wolf (Die Linke)

  1. Ist geplant, ein Verfahren zu entwickeln, nach dem alle Personen mit dem für Einbürgerungen notwendigen Aufenthaltsstatus nach z.B. siebenjähriger Aufenthaltsdauer von Amts wegen auf die Möglichkeit der Einbürgerung hingewiesen werden, wie es etwa in Schweden der Fall ist, und wenn nein, warum nicht und welche anderen Maßnahmen sind geplant, um eine Erhöhung der Einbürgerungsquote erreichen zu können?
  2. Wie viele Deutsche wurden im Jahr 2008 nach § 29 Abs. 1 StAG optionspflichtig, wie viele von ihnen wurden durch die Behörde auf die nach den Absätzen 2 bis 4 des § 29 StAG möglichen Rechtsfolgen hingewiesen, und in wie vielen Fällen konnte dieser gesetzlich vorgesehene Hinweis nicht zugestellt werden (bitte auch nach den zehn wichtigsten betroffenen ausländischen Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
  3. Nach welcher konkreten Zeitdauer wird davon ausgegangen, dass der gesetzlich vorgesehene Hinweis über die möglichen Rechtsfolgen im Zusammenhang der Optionspflicht nicht mehr unverzüglich nach Vollendung des 18. Lebensjahres zugestellt werden kann (§ 29 Abs. 5 Satz 3 StAG), in wie vielen Fällen ist dies bereits der Fall (bitte jeweils auch nach den zehn wichtigsten betroffenen ausländischen Staatsangehörigkeiten differenzieren), und ist in diesen Fällen der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 29 Abs. 6 StAG auch ohne vorherige Belehrung über die Rechtsfolgen rechtlich überhaupt noch möglich (bitte begründen)?
  4. Wie viele Optionspflichtige haben im Jahr 2008 erklärt, die deutsche bzw. die ausländische Staatsangehörigkeit behalten zu wollen und wie viele Personen haben ihre deutsche Staatsangehörigkeit entsprechend bereits verloren (bitte auch nach den zehn wichtigsten betroffenen ausländischen Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
  5. Wie viele Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit behalten wollen, haben
    1. die Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit nach § 29 Abs. 3 Satz 1 StAG bereits nachgewiesen?
    2. eine Beibehaltungsgenehmigung beantragt?
    3. eine Beibehaltungsgenehmigung nach § 29 Abs. 3 bzw. Abs. 4 StAG erhalten? (Bitte jeweils auch nach den zwanzig wichtigsten betroffenen ausländischen Staatsangehörigkeiten differenzieren.)
  6. Wie viele Einbürgerungen erfolgten seit dem 1. September 2008 ohne vorherigen Einbürgerungstest, weil
    1. die Voraussetzungen des § 10 Abs. 6 StAG vorlagen (Krankheit, Behinderung, Alter)? 
    2. weil von Kenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland auch ohne Einbürgerungstest ausgegangen wurde (und unter welchen genauen Umständen wird in der Praxis bzw. nach Weisungslage hiervon ausgegangen)? (Bitte jeweils auch nach den zehn wichtigsten Staatsan-ehörigkeiten differenzieren.)

Kontakt

Zur Website
E-Mail schreiben

Dateien