Im Januar angekündigte Zweite Änderung der Landesbeihilfeverordnung (LBhVO)

Udo Wolf

Drucksache 17 / 16 536 - Welchen Stand hat die im Januar 2015 angekündigte Zweite Verordnung zur Änderung der Landesbeihilfeverordnung, mit der die beihilferechtlichen Regelungen des Bundes in das Landesbeihilferecht übertragen werden?

Drucksache 17 / 16 536

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Udo Wolf (LINKE)

vom 30. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juli 2015) und Antwort

Im Januar angekündigte Zweite Änderung der Landesbeihilfeverordnung (LBhVO)

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

1. Welchen Stand hat die im Januar 2015 angekündigte Zweite Verordnung zur Änderung der Landesbeihilfeverordnung (LBhVO, siehe Drs. 17/15302), mit der die beihilferechtlichen Regelungen des Bundes in das Landesbeihilferecht übertragen werden, der § 47 Absatz 8 LBhVO aufgehoben, die Berliner Beamtinnen und Beamte und die Pensionäre damit denen im Bund und in den Ländern gleichgestellt werden sollen?

2. Wie begründet der Senator für Inneres und Sport die lange Verzögerung der Umsetzung dieser notwendigen Änderung?

Zu 1. und 2.: Der Senat hat bereits bei der Beantwortung der Frage zwei der Schriftlichen Anfrage Nummer 17/15302 vom 16. Januar 2015 ausgeführt, dass er sich mit dem Erlass der Landesbeihilfeverordnung (LBhVO) vom 8. September 2009 (Gesetzesund Verordnungsblatt GVBl.S. 436), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Juli 2014 (GVBl. S. 285) geändert worden ist, entschieden hat, die beihilferechtlichen Regelungen des Bundes mit wenigen Abweichungen inhaltsgleich in das Landesbeihilferecht zu übertragen. Inhaltlich entsprechen daher die Regelungen des Entwurfs der Zweiten Verordnung zur Änderung der LBhVO mit wenigen Abweichungen den Regelungen der Zweiten Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) vom 13. Juli 2011 (Bundesgesetzblatt BGBl.I S. 1394), der Dritten Verordnung zur Änderung der BBhV vom 8. September 2012 (BGBl. I S. 1935), der Vierten Verordnung zur Änderung der BBhV vom 12. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2657), der Fünften Verordnung zur Änderung der BBhV vom 18. Juli 2014 (BGBl. I S. 1154) und der Sechsten Verordnung zur Änderung der BBhV vom 27. Mai 2015 (BGBl. I S. 842). Gegenwärtig liegt das sehr umfangreiche Regelungswerk den Dienstbehörden des Landes Berlin zur Kenntnis und ggf. Abgabe einer Stellungnahme vor.

3. Kann der Senat heute, fünf Monate nach der Ankündigung, einen zeitlichen Rahmen für die Umsetzung angeben unter „Berücksichtigung der notwendigen Beteiligungsverfahren“ ( siehe Drs. 17/15302), die unter anderem ja zur Begründung dafür herhalten mussten, dass im Januar keine zeitliche Perspektive angegeben werden konnte?

Zu 3.: Der Senat geht unter Beachtung des weiteren Verfahrensweges davon aus, dass die Zweite Verordnung zur Änderung der Landesbeihilfeverordnung voraussichtlich im Frühjahr 2016 in Kraft treten wird.

4. Wieviel Personal wäre erforderlich bzw. wieviele Stellen müssten eingerichtet werden, um die Schließung der telefonischen und persönlichen Beratung der Zentralen Beihilfestelle und der Pensionsstelle zu beenden?

5. Wurden die entsprechenden Forderungen gegenüber dem Landesverwaltungsamt der Senatsverwaltung für Inneres und Sport erhoben? Wenn ja, welche Reaktionen gab es? Wenn nein, warum nicht?

Zu 4. und 5.: Für die Zentrale Beihilfestelle und die Pensionsstelle wurde auf Basis der zu erwartenden steigenden Fallzahlen ein Stellenmehrbedarf errechnet und für den Doppelhaushalt 2016/2017 angemeldet. Externe Organisationsbetrachtungen bestätigten die Mehrbedarfe. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat mit den Personalanmeldungen in enger Abstimmung mit dem Landesverwaltungsamt auf die kontinuierlich steigenden Fallzahlen im Bereich der Beihilfeanträge und die prognostizierten Pensionierungswellen in den nächsten Jahren bedarfsgerecht reagiert.

Vorbehaltlich des Ergebnisses der parlamentarischen Haushaltsberatungen ist davon auszugehen, dass bei der im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016/2017 festgesetzten Personalausstattung die zeitweise Schließung der telefonischen und persönlichen Beratungen der Zentrale Beihilfestelle und der Pensionsstelle vermieden werden kann.

Berlin, den 13. Juli 2015

In Vertretung

Bernd Krömer
Senatsverwaltung für Inneres und Sport

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juli 2015)

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