Individuelle Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte in Berlin – Befürchtungen und Wirklichkeit

Drucksache 17 / 11 641 - Kleine Anfrage der Abgeordneten Marion Seelig und Udo Wolf (LINKE)

Drucksache 17 / 11 641

 

Kleine Anfrage der Abgeordneten Marion Seelig und Udo Wolf (LINKE)

vom 26. Februar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Februar 2013) und Antwort

Individuelle Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte in Berlin – Befürchtungen und Wirklichkeit

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung: Die Anzahl der Erstattung von Strafanzeigen, die auf verschiedene Weise erfolgen können (z.B. Internetwache, schriftlich, persönlich, telefonisch, bei der Staats- und Amtsanwaltschaft), wird von der Polizei nicht erfasst. Der Senat geht bei der Beantwortung zu der Erstattung von Strafanzeigen von der Einleitung von Strafverfahren aus.

1. Wie viele Strafanzeigen gegen Polizeibeamtinnen und -beamte wurden jeweils in den Jahren 2008-2012 erstattet, wie viele der daraufhin eingeleiteten Verfahren wurden eingestellt?

Zu 1.:

EinleitungenEinstellungen
20081.5221.398
20091.6981.464
20101.097912
20111.143884
20121.436

Die Angaben zu den Einleitungen von Strafverfahren der Jahre 2008 bis 2011 beziehen sich ausschließlich auf Verfahren gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte.

Die Angabe für das Jahr 2012 bezieht sich auf Polizeiangehörige aller Beschäftigtengruppen. Die Auswertung der Erhebung der Werte für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte ist ebenso wie die Zahl der Einstellungen noch nicht fertig gestellt.

Die Menge der abgeschlossenen Strafverfahren korrespondiert nicht mit der im selben Jahr eingeleiteten Verfahren, weil es sich bei den abgeschlossenen Verfahren in der Regel um solche aus vorangegangenen Jahren handelt.

2. Bei wie vielen dieser Strafanzeigen wurde – seit deren Einführung – der Name oder die Nummer der individuellen Kennzeichnung angegeben?

Zu 2.: Eine diesbezügliche Erhebung erfolgt seit dem Jahr 2012. Bei 31 Strafverfahren sind der Name oder die Nummer der individuellen Kennzeichnung angegeben worden.

3. Welche Erkenntnisse bzw. Zahlen liegen dem Senat hinsichtlich der Anzahl von Bedrohungen zum Nachteil von Polizeibeamtinnen und -beamten, Angriffe auf die Privatsphäre und ähnliche Vorfälle jeweils in den Jahren 2008-2012 vor?

4. Sind dem Senat Fälle bekannt, in denen polizeiexternen Personen private Daten hinter einer individuellen Nummernkennzeichnung oder taktischen Kennzeichnung bekannt geworden und dem oder der Betroffenen dadurch Nachteile erwachsen sind?

5. Welche empirisch gesicherten Erkenntnisse über etwaige negative Auswirkungen der individuellen Kenn- zeichnungspflicht für Polizeibeamtinnen und -beamte liegen dem Senat vor?

Zu 3.,4. und 5.: Zu den vorgenannten Fragen liegen der Polizei Berlin keine Erkenntnisse vor.

6. Welche Erkenntnisse liegen über Fälle von Verletzungen durch die Kanten der im täglichen Dienst zu tragenden Namens- bzw. Nummernschilder (etwa durch Missbrauch als Waffe durch einen Angreifer oder versehentlich bei der Handhabung durch den oder die Träger/in) – vor?

Zu 6.: Der Polizei Berlin liegen weder Erkenntnisse über einen Missbrauch eines Dienstnummernschildes als Angriffswaffe noch über Verletzungen bei der Handhabung vor.

Einige der ersten ausgelieferten Namens- und Nummernschilder wurden, durch den Herstellungsprozess verursacht, mit einem Grat/scharfen Kanten ausgeliefert. Nach Bekanntwerden dieses Umstands wurden diese Schilder eingezogen und die Kanten mit eigenen Mitteln entschärft. Kennzeichnungsschilder, die nicht auf diese Weise entschärft werden konnten, wurden an den Hersteller zur Nachbesserung zurückgesandt. Angaben zur Anzahl der Schilder wurden nicht erfasst.

Die nachfolgenden Ausschreibungen wurden insofern modifiziert, dass abgerundete Kanten gefordert wurden.

Berlin, den 6. Mai 2013

Frank Henkel

Senator für Inneres und Sport

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Jun. 2013)

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