V-Leute und verdeckte Ermittler in der Fußball-Fanszene

Drucksache 17 / 11 236 - Kleine Anfrage der Abgeordneten Marion Seelig und Udo Wolf (LINKE)

Drucksache 17 / 11 236

Kleine Anfrage der Abgeordneten Marion Seelig und Udo Wolf (LINKE)

vom 20. November 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. November 2012) und Antwort

V-Leute und verdeckte Ermittler in der Fußball-Fanszene

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Welche Erkenntnisse hat der Senat über den Einsatz von V-Leuten in der Fußball-Fanszene oder setzen Berliner Behörden selbst V-Leute ein und wenn ja, seit wann?

Zu 1.: Ein gezielter Einsatz von V-Personen (VP) in der Fußball-Fanszene durch die Polizei Berlin erfolgt grundsätzlich nicht.

Lediglich anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland im Jahr 2006 erfolgte ein gefahrenabweh- render Einsatz vor dem Hintergrund der besonderen Bedeutung dieser Veranstaltung für die internationale Hooligan-Szene zur Verhinderung bzw. vorbeugenden Bekämpfung von schweren Straftaten aus diesem Bereich.

Im Einzelfall erhält das für die Führung von VP zuständige Landeskriminalamt durch VP aus anderen Phänomenbereichen Randinformationen über die gewalttätige Hooliganszene.

Beispielsweise werden als Randinformationen so genannte  „Drittortauseinandersetzungen“  bekannt.

„Drittortauseinandersetzungen“   sind   Gruppenschlägereien, die konspirativ von Residenten verschiedener Fußballvereinsstädte geplant und an teilweise weit von Fußballspielen abgesetzten Örtlichkeiten durchgeführt werden.

Wurden sie in der Vergangenheit mit dem konkreten Austragungsort bekannt, erfolgte die zeitnahe Weitermeldung an das entsprechende Land oder Bundesland.

2. Welche Erkenntnisse hat der Senat über den Einsatz von verdeckten Ermittlern in der Fußball-Fanszene oder setzen Berliner Behörden selbst verdeckte Ermittler ein und wenn ja, seit wann?

Zu 2.: Die Polizei Berlin setzt keine Verdeckten Ermittler (VE) in der Fußball-Fanszene ein.

3. Welche Erkenntnisse hat der Senat über den Einsatz von anderen verdeckten Ermittlungsmethoden in der Fußball-Fanszene oder setzen Berliner Behörden selbst andere verdeckte Ermittlungsmethoden ein und wenn ja, welche und seit wann?

Zu 3.: Bei   der   Polizei   Berlin   werden   „andere“   verdeckte Ermittlungsmethoden angewandt, soweit die rechtlichen Voraussetzungen im konkreten Einzelfall vorliegen.

4. Wenn von Berliner Behörden die in 1.-3. genannte Ermittlungsmethoden eingesetzt werden,

a) wo, in welchem Rahmen und mit welchem Einsatzziel werden sie eingesetzt,
b) werentscheidetgenauüberdiesenEinsatz,
c) welche Erkenntnisse und Informationen erhoffen sich die Sicherheitsbehörden davon?

Zu 4. a) bis c): Der gefahrenabwehrende VP-Einsatz steht nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) Berlin unter dem Anordnungsvorbehalt eines „Beamten des höheren Dienstes“. Der gefahrenabwehrende VE-Einsatz „darf   nur   durch   den Polizeipräsidenten oder seinen Vertreter im Amt angeordnet  werden“.

Im Strafverfahren stehen VP-Einsätze unter dem Zustimmungsvorbehalt der Staatsanwaltschaft und VE- Einsätze unter dem Zustimmungsvorbehalt der Staatsanwaltschaft bzw. des Gerichts.

Würde ein Einsatz von Vertrauenspersonen im Be- reich der Fußballszene erfolgen, diente dieser einerseits aus Sicht der Gefahrenabwehr dem frühzeitigen Erkennen/ Feststellen von Mobilisierungspotentialen und Planungen, die Grundlagen für die Begehung von schweren Straftaten sein können.

Andererseits zielte ein solcher VP-Einsatz gleichzeitig auf die Zulieferung von ermittlungsrelevanten Erkennt- nissen ab, die ohne den Einsatz von VP aussichtslos bzw. wesentlich erschwert zu erlangen wären, um so die Aufklärung/ Strafverfolgung von schweren Straftaten in diesem Zusammenhang zu gewährleisten.

5. Werden V-Leute und verdeckte Ermittler nach Kenntnis des Senats auch bei internationalen Fußballspielen (Champions-League, Europa-League, Länderspiele) eingesetzt?

Zu 5.: Nein.

6. Ist dem Senat bekannt, ob V-Leute, Informanten und verdeckte Ermittler auch in der Dritten Liga und darunter eingesetzt werden und wenn ja, in welchen Ligen und Vereinen geschieht dies und auf welcher Gefahrenanalyse basierend?

Zu 6.: Im Rahmen des in der Antwort zu Frage 1. dargestellten gezielten Einsatzes anlässlich der Fußball-WM 2006 wurde bekannt, dass Auseinandersetzungen von Hooligans auch im Regional- und Oberligabereich stattfinden.

7. Ist der Senat der Ansicht, dass nachrichtendienstliche bzw. verdeckte polizeiliche Ermittlungsmethoden innerhalb der Fußball-Fanszene verhältnismäßig und geeignet sind, Straftaten zu verhindern oder aufzuklären (bitte begründen)?

Zu 7.: Verdeckte Ermittlungsmethoden sind denkbar soweit die rechtlichen Voraussetzungen im konkreten Einzelfall vorliegen (siehe auch Antwort zu Frage 4.).

8. Waren der Einsatz von V-Leuten, Informanten oder verdeckten Ermittlern oder von diesen erhobene Informationen Bestandteil von Verabredungen oder Beratungen der Innenministerkonferenz (IMK) und wenn ja, wann und mit welchen Ergebnissen?

Zu 8.: Der grundsätzliche Einsatz von VP und VE sowie die Inanspruchnahme von Informanten als Einsatzmittel der Polizeien in Bund und Ländern ist wie jedes andere sicherheitsfachliche Thema auch wiederkehrend Gegenstand in den Gremien der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK).

Der Einsatz von V-Leuten, Informantinnen/Informanten oder VE in der Fußball-Fanszene war bisher als Thema nicht Gegenstand der Tagesordnung der IMK.

9. Welche Positionen hat der Senat zu dieser Frage bei der IMK eingenommen?

Zu 9.: Entfällt.

10.Welche Straftaten wurden nach Kenntnis des Senats durch den Einsatz von V-Leuten oder verdeckten Ermittlern in der Fußball-Fanszene aufgeklärt?

Zu 10.: In Berlin wurden keine Straftaten in der Fußball-Fanszene durch den Einsatz von VP oder VE aufgeklärt.

11. Ist dem Senat bekannt, ob V-Leute, verdeckte Ermittler oder Informanten im Rahmen ihrer Tätigkeit in den Fanszenen selbst illegale Handlungen ausgeführt haben?

Zu 11.: Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Hätten in Berlin geführte VP an Auseinandersetzungen teilgenommen, wären sie entsprechend verfolgt worden.

12. Welche Abteilungen oder Ressorts welcher Sicherheitsbehörden befassen sich im Land Berlin mit Ermittlungen im Bereich Kriminalität im Umfeld von Fußballspielen?

Zu 12.: Beim Landeskriminalamt Berlin (LKA) ist das Fachkommissariat LKA 712 zuständig für sämtliche Formen präventiver und repressiver Maßnahmen im Zusammenhang mit Sportereignissen, unabhängig von der Sportart.

Berlin, den 21. Dezember 2012

Frank Henkel

Senator für Inneres und Sport

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Jan. 2013)

 

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