Mit Grundrechten macht man keine Wahlkampfspäße!

SPD ist gefordert, massiven Grundrechteeingriff zu stoppen

Der Fraktionsvorsitzende Udo Wolf erklärt:

Die heutige »Hilfsanhörung« zum Gesetzentwurf für eine flächendeckende Videoüberwachung war eine Verletzung aller parlamentarischen Sitten und Regeln. Beide Experten, die nur auf Druck der Opposition angehört wurden, kannten die Vorlage des Innensenators erst seit vergangenem Freitag. Die Datenschutzbeauftragte und weitere Sachverständige konnten den Termin heute im Innenausschuss nicht einmal wahrnehmen.

Gleichwohl gilt der Dank Prof. Dr. Clemens Arzt, Direktor des Forschungsinstituts für Öffentliche und Private Sicherheit der HWR Berlin, und Carsten Milius vom Bund Deutscher Kriminalbeamter für ihre Bewertungen. Insbesondere die Ausführungen von Prof. Arzt haben deutlich gemacht, dass es sich mitnichten um einen Gesetzentwurf für einen Modellversuch am Alexanderplatz handelt, sondern um eine Ermächtigung für die Polizei zur flächendeckenden Videoüberwachung in der Stadt.

Es ist nicht zu verstehen, warum die SPD-Fraktion zulässt, dass Berlins Innensenator einen solchen Gesetzentwurf, entgegen der Formulierung ihres Koalitionsvertrages, im Schweinsgalopp durchs Parlament peitschen kann. Wir fordern die SPD auf, dieses Vorhaben zu stoppen. Hier geht es um Grundrechte. Damit macht man keine Wahlkampfspäße.

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