Überwachungswahn der CDU ist nicht durch Verfassung gedeckt

Der Vertreter der Linksfraktion im Verfassungsschutzausschuss Udo Wolf erklärt

Der Vertreter der Linksfraktion im Verfassungsschutzausschuss Udo Wolf erklärt:

Der Überwachungswahn des Berliner CDU-Generalssekretärs Henkel ist weder durch die Verfassung noch durch das Verfassungsschutzgesetz des Landes Berlin gedeckt.

In den Gründungsdokumenten der neu gegründeten Partei Die Linke finden sich keine verfassungsfeindlichen Inhalte. Im Gegenteil.

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