Prüfung eines Verbots ist sinnvoll

Gegen rechtsextreme Strukturen rechtsstaatliche Mittel einsetzen

Zur Polizeiaktion gegen Mitglieder der rechtsextremen Kameradschaft »Frontbann 24« erklärt Udo Wolf, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Mitglied im Verfassungsschutzausschuss:

Es ist sinnvoll, im Kampf gegen rechtsextreme Strukturen alle rechtsstaatlichen Mittel zu nutzen. Bundesweit fast 7000 rechtsextreme Straftaten im ersten Halbjahr 2009, rassistische NPD-Hetze, wie in Thüringen gegen Herrn Zeca Schall, oder alltägliche Aktivitäten, wie rund um die Gaststätte  »Zum Henker« in Treptow-Köpenick, erfordern ihren Einsatz.

Auch wenn die Kameradschaft »Frontbann 24« ein Ausdruck von Spaltungen und Konkurrenzen im rechtsextremen Spektrum ist, zeigt ihre Entwicklung, dass sich die rechtsextreme Szene immer wieder neue Strukturen schafft. Die Konkurrenz zwischen den verschiedenen rechtsextremen Strömungen lässt außerdem vermuten, dass das Aggressionspotential in dieser Szene weiter wächst. Die Prüfung eines Verbots ist deshalb sinnvoll.

Ein mögliches Verbot ersetzt aber keinesfalls das zivilgesellschaftliche Engagement gegen rechtsextreme Strukturen und Trefforte, wie es zum Beispiel das Bündnis für Demokratie und Toleranz in Treptow-Köpenick aktuell im Umgang mit der Gaststätte »Zum Henker« gezeigt hat.

 

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