Meine Abgeordnetentätigkeit betreibe ich hauptberuflich und meine monatlichen Einkünfte resultieren ausschließlich aus meinen Bezügen als Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses. Ich habe keinerlei Nebeneinkünfte!

Meine monatlichen Einkünfte bestehen ab Januar 2021 aus:

1.) einer Grunddiät von monatlich 6.532,00 € brutto, von der Steuern und der Solidaritätsbeitrag abgezogen werden. Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhalten die Berliner Abgeordneten nicht.

2.) erhalte ich monatlich eine steuerfreie Kostenpauschale in Höhe von 2.664,00 €. Diese Kostenpauschale ist für die Bezahlung der Kosten vorgesehen, die im Zusammenhang mit dem Mandat entstehen, wie z.B. die Unterhaltung eines externen Abgeordnetenbüros, Kosten für Büromaterial, Veranstaltungskosten und Kosten für die Anschaffung von Fachliteratur. Dafür kann ich im Rahmen der Steuererklärung die sonst üblichen Freibeträge für Werbungskosten, Kilometerpauschalen usw. nicht in Anspruch nehmen.

Anmerkung: Mit dem Abgeordnetenmandat ist außerdem eine zweckgebundene Mitarbeiterpauschale in Höhe von 4.598,00 € brutto verbunden, die ich in Gänze zur Beschäftigung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters verwende.