Ausgaben für sinnvolle und weniger sinnvolle Dinge bei der Berliner Polizei

Drucksache 17 / 10 293 - Kleine Anfrage der Abgeordneten Marion Seelig und Udo Wolf (LINKE)

Drucksache 17 / 10 293

Kleine Anfrage der Abgeordneten Marion Seelig und Udo Wolf (LINKE)

vom 08. März 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. März 2012) und Antwort

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Hält der Senat die in der Geschäftsanweisung des Polizeipräsidenten ZSE Nr. 2/2009 getroffene Regelung zur Kennzeichnungspflicht für die Beschäftigten im Polizeivollzugsdienst für datenschutzrechtlich problematisch?

Zu 1.: Nein.

Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wurde im Rahmen der Erstellung der Geschäftsanweisung angehört und hat den Regelungen zugestimmt.

2. Ist die Sicherheit der Beamtinnen und Beamten nach Ansicht des Senats durch Möglichkeit der Wahl zwischen einem Namens- und einem Nummernschild nicht ausreichend gewährleistet?

Zu 2.: Die Erweiterung auf insgesamt drei Nummern dient im besonderen Maße dem Schutz der persönlichen Daten der Dienstkräfte.

3. Was kostete die Beschaffung der Namens- und Nummernschilder für die Beschäftigten des Polizeivollzugs insgesamt und aus welchem Haushaltstitel sind die Mittel ausgegeben worden?

Zu 3.: Die Beschaffung der Namens- und Nummernschilder für die Beschäftigten des Polizeivollzugs kostete insgesamt 107.387,07 € und ging zu Lasten des Titels 0553 / 514 08 UK 201.

4. Wie hoch waren die dabei die Kosten pro Schild?

Zu 4.: Die Ausgaben pro Schild betrugen für ein Namens- und Dienstnummernschild mit Lederlasche 2,06 € (Brutto) und Textil 1,76 € (Brutto).

5. Wie viele Schilder sollen pro Polizeivollzugsbeamtin bzw. -beamten zusätzlich beschafft werden, um das von Innensenator Henkel angekündigte neue Nummernsystem umzusetzen?

Zu 5.: Neben den bereits ausgehändigten Namens- und Nummernschildern erhält jede Dienstkraft vier weitere Nummernschilder (zwei Nummern, jeweils ein Schild mit Lederlasche und ein Textilschild).

6. Welche Kosten werden vom Senat insgesamt für die Beschaffung von weiteren Schildern veranschlagt und aus welchem Haushaltstitel sollen die Mittel ausgegeben werden?

Zu 6.: Die Ausgaben für die Beschaffung von weiteren Schildern werden mit ca. 123.000 € veranschlagt und aus dem Haushaltstitel 0553 / 514 08 UK 201 verausgabt.

7. Wie hoch werden die Kosten pro Schild veranschlagt?

Zu 7.: Die Ausgaben pro Schild werden analog den bereits benannten Beschaffungskosten (vgl. Frage 4) veranschlagt.

8. Sollte die Finanzierung durch Umschichtung im Polizeihaushalt angestrebt werden, aus welchen Haushaltstiteln sollen die Mittel entnommen werden?

Zu 8.: Es wird nach Beendigung der vorläufigen Haushaltswirtschaft nach Art. 89 Verfassung von Berlin durch erneute Priorisierung von Ausgabebedarfen festzulegen sein, aus welchem Titel Mittel ggf. im Wege der Deckungsfähigkeit gemäß § 20 Absatz 1 Landeshaushaltsordnung zur Verfügung gestellt werden.

 

9. Wie viel hat der Berliner Senat in den Jahren 2010 und 2011 für Fortbildungen von Polizeibeamtinnen und - beamten in den Bereichen Deeskalationstraining, Antirassismustraining und Menschenrechtsbildung ausgegeben?

Zu 9.: Die diesbezügliche Wertevermittlung ist fester Bestandteil der polizeilichen Aus- und Fortbildung. Die damit verbundenen Personal- und Sachkosten sind nicht quantifizierbar.

10. Wie viele Mittel sind im Haushaltsentwurf 2012/2013 für Fortbildungen in den in 9. genannten Bereichen vorgesehen?

Zu 10.: Neben den - siehe zu 9. - nicht einzeln verifizierbaren Aufwänden sind für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 für Fortbildungsgebühren und für Aufwendungen für freie Mitarbeiter/innen jeweils 4.500 € veranschlagt.

11.Beabsichtigt der Senat auch eine Änderung des Kennzeichnungssystem für die Beamtinnen und Beamten der geschlossenen Einheiten und sollen hier ebenfalls zusätzliche Schilder beschafft werden?

Zu 11.: Nein.

12.Hält der Senat die bereits geltenden Regelungen zur Kennzeichnungspflicht bei den geschlossenen Einheiten für datenschutzrechtlich problematisch oder sieht er die Sicherheit der Beamtinnen und Beamten durch diese Regelung in irgendeiner Weise beeinträchtigt?

Zu 12.: Nein.

Berlin, den 29. März 2012

Frank Henkel

Senator für Inneres und Sport

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. April 2012)

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