Einbürgerungspraxis in Berlin (I)

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Kleine Anfrage 16 / 13 073

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Giyasettin Sayan und Udo Wolf (Die Linke)

  1. Wie viele Personen sind im Jahr 2008 insgesamt und differenziert nach
    a) Staatsangehörigkeit (zehn häufigste Herkunftsländer),
    b) Alter,
    c) Geschlecht,
    d) Rechtsgrundlage der Einbürgerung,
    e) Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet
    nach Jahren (bitte auch nach Monaten angeben und jeweils zur Vergleichbarkeit auch die prozentualen Abweichungen vom Vorjahreswert aufführen) eingebürgert worden? (Sofern Angaben für das gesamte Jahr 2008 noch nicht vorliegen sollten, werden – auch im Folgenden – Angaben für das 1. Halbjahr 2008 erbeten.)
  2. Wie hoch war die Einbürgerungsquote im Jahr 2008 (bitte nach den zehn häufigsten Herkunftsländern differenzieren und den Vorjahreswert angeben)?
  3. In wie vielen Fällen erfolgte die Einbürgerung im Jahr 2008 unter Hinnahme des Fortbestands der bisherigen Staatsangehörigkeit (bitte nach den zehn häufigsten Herkunftsländern differenzieren und den Vorjahreswert angeben)?
  4. In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2008 vom Nachweis der Lebensunterhaltssicherung als Bedingung für eine Einbürgerung abgesehen (bitte nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren und den Vorjahreswert nennen), und welche genaueren Kriterien gelten in der Praxis bei der Frage, ob der Bezug öffentlicher Leistungen »nicht zu vertreten« (vgl. § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG) ist?
  5. In wie vielen Fällen und in welchem Umfang wurde bei Einbürgerungen im Jahr 2008 von der Gebührenerhebung abgesehen oder die Gebühr reduziert (bitte nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren und den Vorjahreswert nennen), und welche genaueren Kriterien gelten in der Praxis oder auch in entsprechenden Anweisungshinweisen bei der Frage, wann von »Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses« gemäß § 38 Abs. 2 Satz 5 StAG ausgegangen werden kann?

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