Berlin darf Verschärfung des Asylrechts nicht zustimmen

Bundesrat entscheidet über die Verschärfung des Asylrechts

Der Fraktionsvorsitzende Udo Wolf erklärt:

Wenn morgen im Bundesrat über die Verschärfung des Asylrechts entschieden wird, darf Berlin dem nicht zustimmen.

Das Gesetzespaket enthält inakzeptable und aus unserer Sicht verfassungswidrige Regelungen. Es führt zu mehr Abschottung und nicht zu mehr Humanität in der Flüchtlingspolitik. So sollen Ausreisepflichtige nach Ablauf der Ausreisefrist aus dem Asylbewerberleistungsgesetz ausgeschlossen werden und nur noch das „unabdingbar Notwendige“ erhalten, um sie zur Ausreise zu bewegen. Eine solche sozial- und rechtsstaatswidrige Instrumentalisierung des Leistungsrechts ist mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unvereinbar. Auch die Einstufung dreier weiterer Westbalkanländer als sichere Herkunftsstaaten ist eine Farce. Minderheiten werden dort diskriminiert und verfolgt. Im Kosovo sind noch immer 5.000 KFOR-Soldaten stationiert. Fragt sich warum, wenn das ein sicherer Staat ist?

Ich fordere den Senat auf, sich Thüringen und Brandenburg anzuschließen und im Bundesrat der Verschärfung des Asylrechts nicht zuzustimmen. Die auf dem Flüchtlingsgipfel von Bund und Ländern am 24. September 2015 beschlossene finanzielle Entlastung für die Länder und Kommunen darf kein Koppelgeschäft zulasten von Menschen in Not werden.

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